Kult

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    (lateinisch: cultus "Pflege, Vermehrung")

    1. Form der Religionsausübung; Gottesdienst. Der Vollzug ist geregelt durch den Ritus. Kultische Handlungen haben einen genau geregelten Ablauf. Sie werden normalerweise von einer als dafür besonders qualifiziert angesehenen Person (z.B. Priester, Schamane) durchgeführt und finden an bestimmten (heiligen oder geweihten) Plätzen statt. Meistens liegt Kulthandlungen ein historisches oder mythisches Ereignis zu Grunde, das von besonderer Bedeutung für die jeweilige Religion ist. Kulte sind damit auch kulturelle Gedächtnisleistungen. Kulthandlungen sind von großer Bedeutung für eine Religion, da sie den einzelnen Gläubigen in seinem Glauben bestärken und ihm der Teilhabe an einer (Glaubens-)Gemeinschaft versichern.
    2. (fast religiöse) Verehrung und Zelebrierung einer Person oder Lebensform; übertriebene Pflege; umgangssprachlich für: Getue.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.