Kraftfahrzeugsteuer
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Aufwandsteuer für das Halten eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers auf öffentlichen Straßen, wobei die tatsächliche Benutzung unerheblich ist; bemessen bei Pkw und Krafträdern nach Hubraum und Schadstoffausstoß, bei allen anderen Fahrzeugen nach Gewicht (ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist zusätzlich das Emissionsverhalten Bemessungsgrundlage). Schadstoffarme Kraftfahrzeuge werden steuerlich begünstigt (nur bis 31. Dezember 2005). Die Kraftfahrzeugsteuer fließt den Ländern zu.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |