Konstitutionalismus

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    Regierungsform, bei der die Gewalt des Monarchen durch eine Verfassung (Konstitution) beschränkt wird (Garantie der politischen Grundrechte des einzelnen Staatsbürgers; Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung, parlamentarische Kontrolle der Exekutive).

    Der Konstitutionalismus wurde zuerst in England verwirklicht (1689 Bill of Rights) und war seit der Französischen Revolution Hauptziel der liberal-demokratischen Bewegung auf dem Festland (Revolutionen 1830 und 1848). In seiner Fortentwicklung führte er zur parlamentarischen Republik (doch in der Praxis Machtstellung eines Staatspräsidenten mitunter stärker als die eines Monarchen; z.B. US-Präsident gegenüber dem König von Großbritannien). Die einflussreichsten Theoretiker des Konstitutionalismus sind John Locke und Montesquieu.

    In Deutschland wurde die konstitutionelle Monarchie zuerst in einigen mittel- und süddeutschen Einzelstaaten nach den Befreiungskriegen verwirklicht (z.B. Bayern 1818) und musste z.T. gegen Rückfälle in den Absolutismus verteidigt werden (Verfassungskonflikte, z.B. 1837 in Hannover, 1850 in Hessen). Auch das deutsche Kaiserreich von 1871 war eine konstitutionelle Monarchie (doch ohne Ministerverantwortlichkeit und mit ernanntem Reichskanzler als höchstem Beamten), aber kein parlamentarisches System, das sich erst gegen Ende des Ersten Weltkriegs durchzusetzen begann und in der Weimarer Verfassung 1919 verankert wurde;

    siehe auch Demokratie, Liberalismus, Parlament, Grundrechte, Charta.