Konkurs

    Aus WISSEN-digital.de

    Bei Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) eines Unternehmens wird auf Beantragung des betreffenden Unternehmens hin das Konkursverfahren beim Konkursgericht eingeleitet. Voraussetzung ist die tatsächliche oder (wenn das Unternehmen selbst den Antrag stellt) drohende Insolvenz; Zahlungen werden eingestellt. Durch ein außergerichtliches Übereinkommen der Gläubiger mit dem Unternehmen (Vergleich) kann ein Konkursverfahren verhindert werden. Beim Konkursverfahren wird das gesamte Vermögen des Unternehmens zur (teilweisen) Befriedigung der Gläubiger verwendet. Das geht meist mit einer Zerschlagung des Unternehmens einher, d.h. alle Wertgegenstände werden einzeln verkauft, die Unternehmenstätigkeit wird nicht fortgeführt. Das Konkursverfahren wird durch den Konkursverwalter abgewickelt.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.