Klage

    Aus WISSEN-digital.de

    gerichtliche Geltendmachung rechtlicher Ansprüche des Klägers gegenüber dem Beklagten; sie kann in verschiedenen Klagearten erhoben werden (z.B. Klage auf Leistung, Klage auf Feststellung). Im Zivilprozess (§ 253 Zivilprozessordnung) Angabe des Gegenstandes und des Grundes mit Klageantrag; Übersendung der Klageschrift an den Beklagten; in Strafsachen öffentliche Anklage durch den Staatsanwalt und die Privatklage. Das Gericht entscheidet meist durch Urteil, indem es der Klage ganz oder teilweise stattgibt oder aber diese abweist.