Kirchenrecht

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    auch: kanonisches Recht;

    ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich mit dem Verhältnis des Staates zu Religion und Religionsgemeinschaften sowie den rechtlichen Gegebenheiten innerhalb der Kirchen (inneres Kirchenrecht; für die katholische Kirche: Kanonisches Recht) befassen. Das Staatskirchenrecht (Rechtsbeziehungen des Staates zu den Kirchen) ist in staatlichen Gesetzen und in der jeweiligen Verfassung zu finden. Daneben können Verträge zwischen Staat und Kirchen bestehen (Konkordate). Das innere Kirchenrecht können die Kirchen autonom regeln.

    Das Kirchenrecht ist teils geschriebenes Recht, teils Gewohnheitsrecht.