Kantonsystem

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    Ergänzungssystem stehender Heere, bei dem das Hoheitsgebiet eines Staates in Kantone (Rekrutierungsbezirke) für die einzelnen Regimenter aufgeteilt wurde. Die Einwohner (besonders die nachgeborenen Bauernsöhne) wurden oft schon bei der Geburt in die Regimentslisten eingeschrieben. Einzelne Gebietsteile wurden aus wirtschaftspolitischen Gründen von der Kantonpflicht befreit; berühmt ist das preußische Kantonreglement Friedrich Wilhelms I. von 1733. Das Kantonsystem wurde auf einer neuen Grundlage seit der Französischen Revolution von der allgemeinen Wehrpflicht abgelöst.