Kabotage

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    1. Frachtfahrt zwischen zwei Häfen des eigenen Landes.
    2. staatlicher Vorbehalt, Transportleistungen im Binnenverkehr von eigenen Staatsangehörigen durchführen zu lassen.
    3. in der Luftfahrt das erworbene Recht, Frachttransporte über fremdem Hoheitsgebiet durchzuführen.