Kabinett

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    1. kleiner Kasten zur Aufbewahrung von Wertgegenständen (16. Jh.), im 17. Jh. auch kunstvoll verarbeiteter Schreibtisch oder Schrank für kostbare Kunstgegenstände (Kabinettschrank). Als bedeutendstes Stück gilt der Pommersche Kunstschrank (17. Jh., früher Berlin, Schlossmuseum, im Zweiten Weltkrieg zerstört).
    2. in der Baukunst seit dem 16. Jh. Bezeichnung für ein kleines Nebengemach, das in Schlössern meist zur Aufstellung und Aufbewahrung von Kunstwerken diente.
    3. Güteklasse von Weinen. Bei Kabinettsweinen handelt es sich nach deutschem Weinrecht um Weine der untersten Qualitätsstufe. Bei der Lese müssen sie ein Mindestmostgewicht aufweisen.
    4. die Gesamtheit aller die Regierung bildenden Minister einschließlich des Regierungschefs. Der Ursprung der Bezeichnung Kabinett liegt im 17. Jh: Der Kreis der persönlichen Berater des Monarchen bildete das Geheime Kabinett. Im Lauf der Zeit erfolgte eine Loslösung des Kabinetts vom Monarchen.