Jugendbewegung

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    neoromantische Bewegung bürgerlicher Jugend, um die Jahrhundertwende im deutschsprachigen Raum gebildet; Ideen: Unterstützung zeitgenössischer Kulturkritik (Nietzsche), Ablehnung der Industriegesellschaft, Anhänger dörflicher Kultur, des romantischen Vagantentums, des einfachen Lebens und des radikalen Individualismus.

    Organisierte Anfänge: 1896/97 gymnasiale Wandergruppen in Steglitz (Berlin), ab 1901 als "Wandervogel" ("Österreichischer Wandervogel" 1911), 1908 "Deutsche Akademische Freischar" (gegen völkische Schwärmerei), 1913 Freideutsche Jugend auf dem Hohen Meißner (gegen studentische Korporationen).

    Arbeiterjugendbewegung: 1908 "Zentralstelle für die arbeitende Jugend Deutschlands" (Zusammenschluss süddeutscher und norddeutscher Verbände), 1918 kommunistische "Freie Sozialistische Jugend" (Abk.: FSJ; ab 1920 Umbenennung in "Kommunistische Jugend Deutschlands" und ab 1925 "Kommunistischer Jugendverband Deutschlands"); 1922 sozialdemokratische "Sozialistische Arbeiterjugend". Seit 1923 bündische Jugend, bestehend aus völkischer Jugend, christlichen Gruppen und politisch und konfessionell unabhängigen Bünden. Während des Nationalsozialismus war nur die Hitlerjugend zugelassen. Nach 1945 Wiederbegründung vieler Verbände.

    Arbeiterjugendverbände in der Bundesrepublik Deutschland: "Sozialistische Jugend Deutschland - Die Falken", "Naturfreundejugend", "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" ("SDAJ"); in der ehemaligen DDR: "Freie Deutsche Jugend (FDJ)".

    Heute unter dem Namen "Jugendbewegung" tätige Zusammenschlüsse von (z.T. bündischen) Jugendorganisationen verfolgen zumeist andere Ziele; Mitglieder sind Wandervogel-Gruppen, Pfadfinderbünde u.a.

    Die historischen Dokumente werden im "Archiv der deutschen Jugendbewegung" auf Burg Ludwigstein gesammelt.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.