Jagd

    Aus WISSEN-digital.de

    fachmännische Erlegung des Wildes. Als Hochjagd bezeichnet man die Jagd auf Elch, Hirsch, Gemse, Reh, Wolf, Bär, Wildschwein und Auerhahn dar. Die Niederjagd ist die Jagd auf alles andere Wild, wie Fuchs, Marder, Hase, Kaninchen und Vögel. Jagdarten: Suche, Pirsch, Lockjagd, Jagd auf dem Anstand, Treibjagd, Hatz, Frettchenjagd, Beizjagd. Das Jagdrecht ist staatlich geregelt.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.