Interregnum
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(lateinisch "Zwischenherrschaft")
1) allgemein die Zeit zwischen dem Ende der Regierungszeit eines Herrschers und dem Regierungsantritt seines Nachfolgers; vorläufige Regierung oder Zeitraum ohne rechtmäßige Regierung.
2) kaiserlose Zeit nach dem Ende des staufischen Kaisertums (1254) und dem Tod König Wilhelms 1256 bis zur Wahl Rudolfs von Habsburg 1273. Die Zeit war gekennzeichnet durch das Scheinkönigtum ausländischer Fürsten (Richard von Cornwell und Alfons von Kastilien). Ohne Machtgrundlage wegen der Ausbildung des Kurfürstenkollegiums, der Machtsteigerung der Reichsfürsten zu vollprivilegierten Landesherren und des Niedergangs des Ritterstandes. Im engem Zusammenhang damit steht das Fehdewesen, Raubrittertum und Bündnissysteme der Städte.
Kalenderblatt - 20. April
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1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |