Internationaler Währungsfonds

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    (englisch: International Money Fund IMF) Abk.: IWF;

    1944 im Rahmen des Bretton-Woods-Abkommens gegründet. Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington D. C.; im Jahr 2004 184 Mitgliedsstaaten.

    Ursprüngliche Aufgaben waren:

    1. Förderung des Internationalen Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit;
    2. Stabilisierung der Wechselkurse;
    3. Gewährung von Darlehen an die Mitgliedsstaaten zur Überbrückung von unausgeglichenen Zahlungsbilanzen. Der Währungsfonds war maßgeblich beim Wiederaufbau der westlichen Industrieländer nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt. Seit 1952 ist die BRD Mitglied.

    In den 1970er Jahren strebte der Währungsfonds auf Grund der Abschaffung des offiziellen Goldpreises eine Reform des Weltwährungssystems an. Im Rahmen dieser Bemühungen wurden die festen Wechselkurse und damit eine der drei Hauptaufgaben des IWF abgeschafft.

    Die wichtigsten Aufgaben sind heute:

    1. internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik;
    2. Förderung der Ausweitung und des Wachstums des Welthandels;
    3. Förderung der Stabilität der Währungen;#Beseitigung von Devisenverkehrsbeschränkungen;
    4. Hilfe bei wirtschaftspolitischen Anpassungen zur Überwindung von Zahlungsbilanzproblemen durch IWF-Mittel.Die Finanzierung erfolgt durch die Einzahlungen der IWF-Mitglieder. Jedes Mitgliedsland hat eine Quote (entsprechend seiner wirtschaftlichen Größe und handelspolitischen Bedeutung), nach der sich die Beiträge und die Stimmrechte des jeweiligen Landes bemessen. Deutschland hält heute als drittgrößter Anteilseigner nach den USA (17,46 %) und Japan (6,26 %) mit ca. 15,5 Milliarden Euro eine Quote von 6,11 %.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.