Innung
Aus WISSEN-digital.de
früher: Zunft, Gewerk, Gilde; jetzt: Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Freiwilliger Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Faches oder verwandter Gewerbe auf regionaler Ebene zur gemeinsamen gewerblichen Interessenvertretung (unterste Einheit der Handwerkerorganisation). Die Innungen gehören laut Handwerksordnung zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit Vorstand, Versammlungen und Ausschüssen. Innungen übernehmen die Lehrlingsausbildung, nehmen die Gesellenprüfung ab und sorgen für die berufliche Weiterbildung. Aufsicht durch die Handwerkskammer.
Kalenderblatt - 7. September
1918 | Einer Bekanntmachung des Reichswirtschaftsamts zufolge muss sich die deutsche Bevölkerung darauf einstellen, aufgrund der Kriegssituation in den nächsten Monaten kaum frisches Obst auf den Märkten zu finden. |
1979 | Neues geistliches Oberhaupt der anglikanischen Kirche ist Robert Runcie, vormals Bischof von St. Albans. |
1997 | Bei den Ruder-Weltmeisterschaften in Aiguebelette (Frankreich) holen deutsche Ruderer vier Goldmedaillen, außerdem zwei Silber- und zwei Bronzemedaillen. |