Innung
Aus WISSEN-digital.de
früher: Zunft, Gewerk, Gilde; jetzt: Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Freiwilliger Zusammenschluss selbstständiger Handwerker eines Faches oder verwandter Gewerbe auf regionaler Ebene zur gemeinsamen gewerblichen Interessenvertretung (unterste Einheit der Handwerkerorganisation). Die Innungen gehören laut Handwerksordnung zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit Vorstand, Versammlungen und Ausschüssen. Innungen übernehmen die Lehrlingsausbildung, nehmen die Gesellenprüfung ab und sorgen für die berufliche Weiterbildung. Aufsicht durch die Handwerkskammer.
Kalenderblatt - 19. April
1521 | Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht. |
1941 | Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen. |
1977 | Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt. |