Immobilien
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unbewegliche Sachen; Begriff für alle Sachen, zu deren wesentlichen Eigenschaften die Unveränderlichkeit des örtlichen Standpunkts gehört; ihnen ist ein gesonderter Teil des Sachenrechts gewidmet. Es handelt sich insbesondere um Grundstücke und Häuser, rechtlich weitgehend gleichgestellt sind ihnen Schiffe, Flugzeuge und grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurecht.
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Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |