Härten

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    Wärmebehandlungsverfahren von Stahlwerkstoffen im festen Zustand, bei denen durch Erwärmen und anschließendes Abschrecken des Werkstücks Gefügeumwandlungen derart unterdrückt werden, dass mit dem Austenitisieren (siehe Austenit) ein martensitisches (siehe Martensit) Gefüge erreicht wird. Dieser Vorgang erhöht Härte und Verschleißwiderstand.

    Man unterscheidet nach dem Härteverfahren Durchhärten (auch als Normalhärten bezeichnet), Oberflächenhärten sowie Mantel-, Linien-, Schalen- und Umlaufhärten. Weiterhin wird nach dem Erwärmungsverfahren in Warmbad-, Flamm-, Induktions- und Tauchhärten unterschieden.

    Einsatzhärten ist eine Verfahrenskombination von Aufkohlen (z.B. Zementieren oder Einsetzen) und Härten, wobei beide Vorgänge sofort nacheinander oder mit zwischenzeitlichen mechanischen Bearbeitungsstufen ablaufen können.

    Aushärten erfolgt unter Ausnutzung der Temperaturabhängigkeit des Lösungsvermögens von Mischkristallen. Der Aushärtevorgang besteht aus Glühen (hierbei als Lösungsglühen bezeichnet), Abschrecken und Auslagern bei Raumtemperatur oder bei höherer Temperatur, um eine Steigerung der mechanischen oder auch magnetischen Härte zu erzielen. Angewendet wird das Aushärten z.B. bei der Leichtmetallhalbzeugherstellung.

    Dispersionshärten ist ein Verfahren, bei dem Sintermetallwerkstoffen während ihrer Herstellung nicht metallische Phasen zugesetzt werden, die als feine Einschlüsse das Fließen des Werkstoffs bei Belastung erschweren und damit festigkeitsfördernd wirken. Anwendung erfolgt z.B. bei der Herstellung von Sinteraluminium und Kontaktwerkstoffen.