Historische Rechtsschule
Aus WISSEN-digital.de
um 1800 entstandene juristische Lehre, von F.K. von Savigny und K.F. Eichhorn begründet, nach der sich das Recht an den historischen und nationalen Voraussetzungen und Gegebenheiten orientieren soll. Wandte sich gegen das rationale Naturrecht der Aufklärung und die auf seinem Boden erwachsenen Kodifikationen. Von dieser Warte aus wurde das römische Recht vor allem von F.C. von Savigny und G.F. Puchta erforscht, das deutsche Recht von K.F. Eichhorn, J. Grimm und G. Beseler.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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