Historische Rechtsschule

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    um 1800 entstandene juristische Lehre, von F.K. von Savigny und K.F. Eichhorn begründet, nach der sich das Recht an den historischen und nationalen Voraussetzungen und Gegebenheiten orientieren soll. Wandte sich gegen das rationale Naturrecht der Aufklärung und die auf seinem Boden erwachsenen Kodifikationen. Von dieser Warte aus wurde das römische Recht vor allem von F.C. von Savigny und G.F. Puchta erforscht, das deutsche Recht von K.F. Eichhorn, J. Grimm und G. Beseler.