Haftpflichtversicherung

    Aus WISSEN-digital.de

    (§§ 149 ff. Versicherungsvertragsgesetz) Versicherung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Versichert wird im Allgemeinen nur Haftpflicht aus Personen- und Sachschaden; gesetzlich vorgeschrieben für jeden Kraftfahrzeughalter; Privat-Haftpflichtversicherungen gegen Gefahren des täglichen Lebens, unter anderem aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, als Dienstherr gegenüber dem Hauspersonal, als Hundehalter.