Grundgesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: GG;
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Im Grundgesetz sind die Grundrechte (Artikel 1-19) und die Festlegung der Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat (Artikel 20), die auf der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Garantie der Grundrechte basiert, enthalten. Die darauf folgenden Artikel (21-146) regeln das Verhältnis von Bund und Ländern, die Rolle der Verfassungsorgane u.a. Verfassungsänderungen wurden seit 1949 mehrfach durchgeführt, so z.B. auf Grund der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990. Die Grundgesetzänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
Kalenderblatt - 18. April
1521 | Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab. |
1951 | Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige. |
1968 | Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt. |