Grunderwerbsteuer

    Aus WISSEN-digital.de

    im Grundstücksverkehr die Steuer auf den Kauf eines inländischen Grundstücks; wird durch Abschluss eines Kaufvertrags fällig; gilt nicht bei Erbschaft. Die Grunderwerbssteuer ist eine Landessteuer, die bundesweit einheitlich geregelt ist und die auch den Gemeinden überlassen werden kann. Der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises (sobald die Freigrenze von 2 500 Euro überschritten wird) und muss vor Eintragung in das Grundbuch geleistet werden. Basis der Steuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.