Gitter

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    1. in Elektronenröhren oder Gasentladungsröhren das sich zwischen Katode und Anode befindliche Steuerteil für den Elektronenstrom. Das Gitter als Elektrode ist für Elektronen und Ionen zumindest teilweise durchlässig und dient der Beeinflussung der Dichte und Geschwindigkeit der Ladungsträgerströmung bzw., anders ausgedrückt, der Beeinflussung des Potentialverlaufes zwischen Katode und Anode.

    Man unterscheidet Steuer-, Brems-, Schirm- und Spanngitter. In Anlehnung an die bei Elektronenröhren üblichen Bezeichnungen werden auch der Wehnelt-Zylinder und die Elektroden zur Fokussierung in Elektronenröhren als Gitter bezeichnet.

    1. in der Optik: eine periodische Anordnung oder Struktur vieler gleichartiger beugender Objekte, z.B. eine Anzahl paralleler Spalte auf einer planparallelen Glasplatte (Strichgitter), die zur Beugung des Lichts führt. Das Ergebnis ist ein Beugungsspektrum, welches mithilfe eines Beugungsgitters oder optischen Gitters gewonnen wurde.

    Spezielle Beugungsgitter sind Amplituden-, Phasen-, Reflexions- und Transmissionsgitter.

    1. Netz auf Landkarten zur Orts- und Entfernungsbestimmung. Die Linien des Gitters verlaufen senkrecht und waagerecht in jeweils gleichmäßigen Abständen. Die Gesamtheit der Linien wird auf topografischen Karten als Gitter- oder Koordinatennetz bezeichnet.
    1. räumlich in allen Richtungen periodische Anordnung der atomaren Bausteine von Festkörpern, den Kristallen.

    Dabei kann man auf Grund der überwiegend bestehenden Bindungsart in dem jeweiligen Kristall nach Atom-, Ionen-, Metall- und Molekülgitter unterscheiden.

    1. in der Mathematik: ein Netz von zwei Scharen paralleler Geraden mit jeweils gleichen Abständen bilden ein ebenes Punktgitter. Eine Schar von parallelen ebenen Gittern ergeben ein Raumgitter.
    1. im Bauwesen: Bauteile aus Holz- oder Metallstäben, aus Drahtgeflecht oder gelochten Blechen können ein Gitter bilden.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.