Gewinn- und Verlustrechnung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: GuV;

    gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Im Gegensatz zur Bilanz erfolgt hier eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge eines Unternehmens während eines Geschäftsjahres, also Vergleich von Stromgrößen, und nicht von Bestandsgrößen. Das Rechnungswesen führt so genannte Erfolgskonten, in denen Aufwendungen und Erträge dokumentiert werden und deren Saldo der Jahreserfolg ist (Gewinn oder Verlust). Die GuV hat den Zweck, die Quellen des Erfolges aufzuschlüsseln (z.B. Erlös aus betrieblicher und außerbetrieblicher Tätigkeit).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.