Gewerbesteuer
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auch: Gewerbeertragsteuer;
zählt zu den Realsteuern. Steuerobjekte sind die Erträge der Gewerbebetriebe. Die Gewerbesteuer ist durch das Gewerbesteuergesetz geregelt (letzte Änderung 15.10.2002) und wird von den Gemeinden erhoben. Basis für die Steuererhebung ist die Höhe der gewerblichen Erträge. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Multiplikation des Hebesatzes, der durch die Gemeinden festgelegt wird, mit dem Gewerbesteuermessbetrag, der vom Finanzamt bestimmt wird. Die Gewerbesteuer ist neben der Grundsteuer die wichtigste Gemeindesteuer, die v.a. von ortsansässigen Gewerbebetrieben erhoben wird.
Kalenderblatt - 25. April
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1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |