Gerichtsverfassung

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    bezeichnet die Zuständigkeit, den Aufbau und die Funktion der Gerichte und aller weiteren Behörden der jeweiligen Gerichtsbarkeit samt der dazu gehörenden Rechtspflegeorgane (Richter usw.).

    Das Gerichtsverfassungsrecht ist zum einen Teilgebiet des Verfassungsrechtes, zum anderen Basis des Prozessrechtes. Es gelten das Grundgesetz (GG) und v.a. das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie das deutsche Richtergesetz (DRiG), das Rechtspflegergesetz und Teilbereiche der Verfahrensordnungen (ZPO, StPO, u.a.). Daneben bestehen zahlreiche einzelgesetzliche Vorschriften.

    Kalenderblatt - 19. April

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