Gemeinde

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    1. unterste Stufe der öffentlichen kommunalen Verwaltung; eine dem Staat untergeordnete öffentliche Körperschaft zur Wahrung örtlicher Interessen; Recht auf Selbstverwaltung in öffentlichen Bereichen, die nicht höherer Gesetzgebung unterliegen. Gemeinden dürfen Steuern erheben und Verordnungen erlassen, z.B. die Straßenreinigung betreffend, sofern sie mit den Gesetzen des Landes und des Bundes in Einklang stehen.
    1. Kultusgemeinschaft von Gläubigen und die kleinste Verwaltungseinheit in der kirchlichen Selbstorganisation.