Führerprinzip

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    das Führerprinzip gilt als Kennzeichen totalitärer Herrschaft (siehe Faschismus). Der Führer wird nicht gewählt, sondern von oben eingesetzt und ist dem Volk nicht verantwortlich. Das Führerprinzip steht im Ggs. zur Demokratie, in der die Legitimation der Herrschaft durch Wahlen der Regierenden repräsentiert wird; es steht auch im Ggs. zum Rechtsstaat, in dem die staatliche Gewalt der Kontrolle unabhängiger Richter unterworfen ist. Im nationalsozialistischen Deutschland waren die Ämter des Führers der Nation, des obersten Befehlshabers der Wehrmacht, des Regierungschefs, des obersten Richters und des Führers der Partei auf Adolf Hitler vereint.