Fristlose Kündigung

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: außerordentliche Kündigung;

    einseitige Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist; nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

    Nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Nach § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz und § 18 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz ist die außerordentliche Kündigung gegenüber einer Schwangeren bis vier Monate nach der Entbindung und während des Erziehungsurlaubs ausgeschlossen.

    Kalenderblatt - 20. April

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