Friedrich Karl von Savigny

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    deutscher Jurist; * 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main, † 25. Oktober 1861 in Berlin

    Lebensstationen

    Von 1795 bis 1799 studierte Savigny die Rechte in Marburg. Er promovierte und begann Vorlesungen zu halten. 1803 wurde er außerordentlicher Professor und veröffentlichte seine erste bedeutende Schrift "Das Recht des Besitzes".

    Savigny gab vorerst sein Lehramt in Marburg auf und unternahm Reisen nach München, Wien und Paris, wo er viele berühmte Zeitgenossen kennen lernte. Ein besonderes Anliegen war ihm damals schon das römische Recht.1808 berief man ihn an die damals noch bestehende bayerische Universität in Landshut, wo er römisches Recht lehrte.

    1810 holte ihn Wilhelm von Humboldt nach Berlin, wo er an der Neugründung der Universität entscheidend mitwirkte. Als Nachfolger des Philosophen Fichte war Savigny 1812/13 der zweite Rektor dieser neuen Universität. 1814 veröffentlichte er seine wichtigste Schrift "Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft". Friedrich Wilhelm IV., sein einstiger Schüler, berief ihn 1842 in das Amt eines preußischen Gesetzgebungsministers. Im März 1848 trat er von seinem Amt zurück.

    Bedeutung

    Savigny begründete die so genannte "Historische Schule", die streng wissenschaftliche Methoden einführte und vor allem nur die Rechtsquellen, besonders des römischen Rechts, sprechen lassen wollte. Die geschichtliche Überlieferung wurde stark betont. Savigny war gegen die immer stärker aufkommenden Kodifikationen, das heißt die systematische Erfassung aller einzelner Rechtsnormen eines Sachgebietes in einem Gesetzbuch, und gegen den Plan einer allgemeinen Gesetzgebung für Deutschland. Er führte die Lehre einer Rechtsentstehung ein, die den Ursprung des Rechts aus dem "Volksgeist" ableitete.

    Werke (Auswahl)

    "Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft" (1814), "Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" (1815-40), "System des heutigen römischen Rechts" (1840-49).