Finanzgerichte

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    die für Berufungs- und Beschwerdeverfahren zuständigen Gerichte, die gegen die Entscheidung der Finanzämter, v.a. über Steuern und Abgaben, angerufen werden können; unabhängig von der Finanzverwaltung. Die Finanzgerichte sind in zwei Instanzen gegliedert:

    1. Finanzgerichte der Länder: bestehen jeweils aus einem Senat und drei Berufsrichtern.

    2. Bundesfinanzhof (BFH, § 2 Finanzgerichtsordnung) in München: Besteht aus fünf Senaten und in der Regel sieben Berufsrichtern. Vor dem BFH kann nur mit einer Rechtsvertretung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geklagt werden.