Finanzgerichte
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die für Berufungs- und Beschwerdeverfahren zuständigen Gerichte, die gegen die Entscheidung der Finanzämter, v.a. über Steuern und Abgaben, angerufen werden können; unabhängig von der Finanzverwaltung. Die Finanzgerichte sind in zwei Instanzen gegliedert:
1. Finanzgerichte der Länder: bestehen jeweils aus einem Senat und drei Berufsrichtern.
2. Bundesfinanzhof (BFH, § 2 Finanzgerichtsordnung) in München: Besteht aus fünf Senaten und in der Regel sieben Berufsrichtern. Vor dem BFH kann nur mit einer Rechtsvertretung (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) geklagt werden.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |