Fernmeldenetz

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    auch: Nachrichtennetz, Telekommunikationsnetz;

    Unter einem Fernmeldenetz versteht man die Gesamtheit der für Dienste der Datenübertragung, des Fernsprechens, des Fernschreibens, der Nachrichtentechnik u.a. verbundenen technischen Mittel zur Umwandlung und Übertragung von Informationen.

    Die Informationen liegen an Endstellen in Form von Schrift, Sprache oder gespeicherten Daten vor. Die den Informationen zugeordneten Adressen werden in elektrische Signale umgewandelt, um eine Weiterleitung an das Ziel zu ermöglichen. Endgeräte wandeln die Signale in die vorgesehene Form um.

    Bestandteil eines Fernmeldenetzes ist auch die Vermittlungstechnik, die Übertragungseinrichtungen und die Leitungen der leitungsgebundenen Übertragungstechnik.

    Einteilung

    Fernmeldenetze lassen sich einteilen nach:

    Nachrichtendienst (z.B. Fernsprechnetz, Kabelfernsehnetz);

    Netzbetreiber (z.B. Deutsche Bahn AG, Deutsche Telekom AG);

    Netzstruktur (z.B. hierarchisches Netz, Maschennetz, Sternnetz, vermaschtes Sternnetz);

    technischer Ausführung (z.B. Freileitungsnetz, Kabelnetz).

    Geschichte

    Das erste Fernsprechnetz wurde 1878 in New Haven (Connecticut, USA) in Betrieb genommen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.