Familienbuch

    Aus WISSEN-digital.de

    vom Standesamt angelegtes Personenstandsregister zur Eintragung der Eheschließung und der gemeinsamen Kinder; beglaubigte Abschriften aus den Registern zusammengefasst im Familienstammbuch; es wird für jedes Ehepaar neu erstellt und nach der Eheschließung ausgehändigt; es hat gleiche Beweiskraft wie standesamtliche Originalurkunden; gesetzlich geregelt im Personenstandsgesetz.