Falscheid
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fahrlässige Falschaussage, objektiv falsche Aussage oder eidesstattliche Erklärung, die dem Schwörenden im Gegensatz zum Meineid nicht als solche bewusst ist; wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt (§ 163 Strafgesetzbuch).
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |