Fahrverbot

    Aus WISSEN-digital.de

    Strafmaß, das bei Verkehrsdelikten richterlich verhängt werden kann (z.B. bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, wiederholter Geschwindigkeitsübertretung, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Straßengefährdung, altersbedingte Fahrunfähigkeit, körperliche Gebrechen); Verbot für die Dauer von 1-3 Monaten, ein Fahrzeug zu führen.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.