Fahnenflucht

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Desertion;

    unerlaubtes Verlassen der Truppe (besonders im Krieg), dem die Absicht zu Grunde liegt, sich der Wehrdienstverpflichtung dauerhaft oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Fehlt diese Absicht, so spricht man von eigenmächtiger Abwesenheit; um so genannte Dienstflucht handelt es sich in diesem Fall bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.