Fabrikgesetze

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    auch: Arbeiterschutzgesetze;

    die Anfänge der modernen Sozialgesetzgebung; erste Maßnahmen des Staates gegen die sozialen Missstände im Fabriksystem, besonders gegen die rücksichtslose Ausbeutung von Kindern und Frauen (der Mehrheit der industriellen Arbeitskräfte in der 1. Hälfte des 19. Jh.s); zuerst in England auf Grund alarmierender Blaubücher parlamentarischer Untersuchungskommissionen; in Preußen ging der Anstoß von den Militärbehörden aus (Rückgang der Diensttauglichkeit durch gesundheitliche Schädigung in den Fabriken), daher in Preußen 1839 erste deutsche Fabrikgesetze: Verbot der Kinderarbeit unter 9 Jahren, Beschränkung der Arbeitszeit für Jugendliche bis 16 Jahre auf 10 Stunden täglich, für diese Altersgruppe keine Nacht- und Sonntagsschichten. Diese Bestimmungen wurden in den folgenden Jahrzehnten ergänzt und erweitert, 1869-1871 auf ganz Deutschland ausgedehnt. Siehe auch Sozialversicherung.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.