Existenzminimum

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    für den Lebensunterhalt erforderliches (materielles oder finanzielles) Mindesteinkommen. Man unterscheidet:

    1. physisches Existenzminimum: die zum materiellen Lebenserhalt notwendigen Güter wie Lebensmittel, Wasser etc.

    2. soziales Existenzminimum: beinhaltet die Mittel, die neben dem reinen Lebenserhalt auch für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben notwendig sind. Mit dem sozialen Existenzminimum ist ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Integration gesichert.

    3. steuerliches (rechtliches) Existenzminimum: Das Einkommen, das rechtlich als Existenzminimum gilt, wird von der Einkommensteuer befreit. Im Jahr 2005 lag dieser Grundfreibetrag bei 7 664 Euro.

    Personen, die mittellos und außer Stande sind, ihren Lebensunterhalt durch eigene Bemühungen zu bestreiten, und die nachweislich bereit sind, eine zugewiesene Beschäftigung anzunehmen, haben in Deutschland Anrecht auf Sozialleistungen, derzeit in Form des Arbeitslosengeldes II.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.