Europäisches Währungssystem

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: EWS;

    am 13.03.1979 in Kraft getretenes Abkommen der EG-(heute: EU-)Staaten mit dem Ziel, in Europa eine stabile Währungszone zu schaffen. Im Mittelpunkt der EWS steht der 1999 durch die Gründung der Europäischen Währungseinheit eingeführte Euro, der als Bezugsgröße der Wechselkurse und als Zahlungsmittel zwischen den Mitgliedsstaaten dient. Griechenland, Großbritannien und Schweden schlossen sich nicht dem EWS an. Die Zentralbanken der EU-Mitgliedsländer gehörten dem EWS an und waren für die Durchführung des Interventionsprogrammes zuständig, das immer dann anlief, wenn die vorher festgelegten Leitkurse unter- oder überschritten wurden (Stabilisierung der Kurse z.B. durch Devisenkauf). Am 1. Januar 1999 wurde das EWS aufgelöst. Ein Ersatzprogramm (EWS II) wurde für die Länder geschaffen, die vorerst nicht der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) angehören (Großbritannien, Dänemark, Schweden). Dieses legt eine Bandbreite für den Wechselkurs zwischen Euro und der jeweiligen nationalen Währung fest. Die Teilnahme ist wie beim EWS freiwillig.