Europäischer Gerichtshof
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: EuGH;
das Recht sprechende Organ der Europäischen Union und zugleich das höchste Gericht Europas mit Sitz in Luxemburg. Es wurde 1957 gegründet. Aus jedem Mitgliedsland stammt ein(e) unabhängige/r Richter(in), der/die im Einvernehmen durch die EU-Mitgliedsstaaten für sechs Jahre gewählt wird. Eine Wiederernennung ist zulässig. Die Urteile des europäischen Organs beziehen sich auf das Handlungsrecht der EU-Organe (Ministerrat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament), Streitfragen zwischen EU-Mitgliedsstaaten, Klagen der Europäischen Kommission gegen Mitgliedsstaaten. Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs binden das innerstaatliche Landesrecht der EU-Mitgliedsstaaten, denn sie haben Vorrang vor diesem.
1989 erfolgte eine Aufteilung in zwei Gerichte; der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI). Das EuGeI hat die Aufgabe, die Klagen Privater gegen die Europäische Gemeinschaft sowie alle Streitigkeiten der EG mit deren eigenen Bediensteten zu entscheiden. Der EuGH entscheidet die übrigen Rechtsangelegenheiten, wie z.B. Streitigkeiten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten.
Kalenderblatt - 29. März
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1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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