Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

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    Abk.: EWG;

    vertraglicher Zusammenschluss auf unbegrenzte Zeit zum Zweck der wirtschaftlichen Integration.

    Gründungsmitglieder: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und ihre unabhängigen Überseegebiete; außerdem assoziierte Mitglieder, seit 1973 Neunergemeinschaft, erweitert um Dänemark, Großbritannien und Irland. 1981 schlossen sich Griechenland, 1986 Spanien und Portugal an.

    Ziel ist die völlige Wirtschaftseinheit ohne Binnenzölle und Warenkontingente und mit einheitlichen Außenzöllen, bei Freizügigkeit des Kapitals und der Arbeitskräfte, Einheitlichkeit des Verkehrs und der Wettbewerbsregeln.

    Zu den bedeutendsten Assoziierungsverträgen mit Überseeländern zählte das Abkommen von Jaunde 1963 zwischen der EWG und einem Zusammenschluss von 17 afrikanischen Staaten und Madagaskar. Ein ähnliches Abkommen wurde 1968 mit Kenia, Tansania und Uganda, 1969 mit Tunesien und Marokko, 1971 mit Malta und 1972 mit Mauritius getroffen.

    Ziele: Verflechtung der Volkswirtschaften, rationellste Verteilung der Erzeugung und Steigerung auf den höchsten Leistungsstand, Steigerung der Beschäftigung, Hebung der Lebenshaltung bei Stabilität der Preise, Abwehr von Störungen, gemeinsame Forschungsaufgaben, Schaffung eines gemeinsamen Sozialfonds, einer gemeinsamen Sozialpolitik, einer europäischen Investitionsbank, Vereinheitlichung des Börsenwesens, des Kontrollrechts, der Wettbewerbsregeln, der Besteuerung, Handelspolitik, des Verkehrswesens, der Freizügigkeit der Arbeiter, des Niederlassungsrechts, der landwirtschaftlichen Marktordnung.

    Die Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkung für Industrieerzeugnisse war bis 31. Dezember 1961 durchgeführt, 1968 war der Abbau der Zölle für gewerbliche Erzeugnisse verwirklicht und auch die Angleichung der einzelstaatlichen Zölle an den gemeinsamen Außenzolltarif des EWG-Raumes war bereits abgeschlossen. Der Aufbau des zollfreien Agrarmarktes der EWG erfolgte ab 1. Juli 1962 bis 1970, der deutsche Interzonenhandel blieb Binnenhandel.

    1969 erklärte die Haager Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EWG-Staaten die Übergangsphase zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes für abgeschlossen. Ziel war nun die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion.

    Organe: Die EWG-Kommission (von den Regierungen der Mitgliedsstaaten auf 4 Jahre ernannte Mitglieder); sie unterbreitet Vorschläge und trifft in eigener Zuständigkeit Entscheidungen.

    Der "Rat", bestehend aus je einem Vertreter der Regierungen der Länder mit alle 6 Monate wechselndem Vorsitz; er koordiniert die Wirtschaftspolitik der Länder und entscheidet in den meisten der vertraglich festgelegten Fragen.

    Der "Wirtschafts- und Sozialausschuss" (zusammen mit EURATOM) hat beratende Funktion.