Ertrag
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der in Geld bezifferte Wertzuwachs eines Unternehmens innerhalb einer bestimmten Zeit, soweit er zu einer Erhöhung des Reinvermögens führt. So ist z.B. eine Fremdkapitalerhöhung oder die Rückzahlung von Forderungen kein Ertrag, da gleichzeitig mit der Einzahlung auch die Verbindlichkeiten steigen (bzw. die Forderungen sinken). Man unterscheidet:
a) Ertrag: entspricht der betrieblichen Leistung; hierzu gehören nur Erträge, die aus der ordentlichen betrieblichen Tätigkeit (Umsatz) resultieren.
b) Neutraler Ertrag: alle Erträge, die aus nichtbetrieblicher Tätigkeit entstehen (z.B. aus Verkauf von Betriebsanlagen, Pachteinnahmen, Steuerrückzahlungen etc.).
Eine Ausnahme bildet die Einlage (Kapitalerhöhung) von Gesellschaftern. Sie erhöhen zwar das Reinvermögen, zählen aber trotzdem nicht zum Ertrag. Ein Unternehmen erwirtschaftet dann Gewinne, wenn die Erträge die Aufwendungen übertreffen.
Ggs. zu: Aufwand
Kalenderblatt - 24. April
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1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |