Ermächtigungsgesetz
Aus WISSEN-digital.de
Verzicht eines Parlaments auf seine verfassungsmäßigen Rechte, besonders in der Gesetzgebung, zugunsten der Regierung, um dieser in Krisenzeiten rasches und wirksames Handeln zu ermöglichen.
Das Ermächtigungsgesetz vom 23./24. März 1933 ("Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich"), vom Reichstag mit verfassungsändernder Mehrheit angenommen, bedeutete das Ende der parlamentarischen Weimarer Republik; Hitler missbrauchte das befristete und mehrfach, zuletzt 1943, verlängerte Gesetz zum Ausbau seiner Diktatur.
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1825 | Die erste Dampfeisenbahn befährt in England die Strecke zwischen Darlington und Stockton. |
1933 | Der Königsberger Wehrkreispfarrer und Kirchenbeauftragte Hitlers, Ludwig Müller, wird zum evangelischen Reichsbischof gewählt. Damit wird auch die evangelische Kirche in Deutschland "gleichgeschaltet". |
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