Einlagen
Aus WISSEN-digital.de
- im Handelsrecht: Gesellschafterbeitrag zum Gesellschaftsvermögen. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen sie mindestens 500 DM pro Gesellschafter betragen, von denen 50 Prozent bei Gesellschaftsgründung eingezahlt sein müssen. Sie bilden dann das Stammkapital der Gesellschaft, mit dem sie im Konkursfall haftet.
- Gelder, die von Kunden oder Banken anderen Kreditinstituten gegen Zins überlassen werden (Spareinlagen, Festgeldeinlagen, Kündigungseinlagen, Sichteinlagen); oft in Form von Bankkonten. Sie unterscheiden sich in der Fristigkeit: Je langfristiger die Einlage, desto höher ist in der Regel der Zins.
- Zwischendarbietungen, die ein zusammenhängendes Programm auflockern.
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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