Eigenkapital

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    auch: Reinvermögen;

    der Teil des Gesamtkapitals, der durch Gesellschafter, Unternehmer oder Aktionäre finanziert wurde, der also von Teilhabern am Unternehmen stammt.

    Ggs. zu: Fremdkapital

    Allgemeines

    Die Geber von Eigenkapital haben im Gegensatz zu den Gläubigern Ansprüche an das Unternehmen, z.B. Gewinnbeteiligung, aber auch Verpflichtungen, z.B. Verlustübernahme. Eigenkapital ist meist unbefristet, d.h. ein Anspruch auf verzinste Rückzahlung besteht nicht. Es setzt sich zusammen aus Grundkapital, Einlagen auf das Grundkapital (Beteiligungen der Gesellschafter), Rücklagen und Bilanzgewinn/-verlust.

    Eigenkapital ist das wichtigste Kriterium für die Finanzstärke und Finanzierungskraft eines Unternehmens. Es dient vor allem der Finanzierung von Vermögensgegenständen und Sachinvestitionen. Als Ergänzung für Finanzierungen nehmen die Unternehmen Fremdkapital auf.

    Eigenkapitalquote

    Zur Beurteilung der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen und zur Vergleichbarkeit dieser untereinander werden in der Fundamentalanalyse verschiedene Kennzahlen berechnet.

    Grundsätzlich gilt: Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer ist der Anteil des Fremdkapitals und somit der Mittelabfluss für Zins und Tilgung, den das Unternehmen zu leisten hat. Eine hohe Eigenkapitalquote führt zu Krisenfestigkeit und verschafft Kreditspielräume, die der AG eine gewisse Flexibilität gewährleisten.

    Eigenkapitalrentabilität

    Grundsätzlich drückt die Eigenkapitalrendite die Profitabilität eines Unternehmens aus. Sie gibt an, wie viel des investierten Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres als Gewinn zurückfließt. Sie stellt somit die Verzinsung des eingesetzten Vermögens aus Sicht der Unternehmer dar.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.