Edikt

    Aus WISSEN-digital.de

    amtliche Verlautbarung.

    Im römischen Staat unterschieden in Edicta magistratuum, Edicta praetorum (Verordnungen des Magistrats bzw. Verordnungen der Prätoren) usw. Zur Vereinheitlichung von Verwaltung und Rechtsprechung wurden die älteren römischen Edikte unter Hadrian durch den Juristen Salvius Julianus gesammelt und im Edictum perpetuum zusammengefasst. Später dienten die Edikte als Quelle für das Corpus Iuris des Kaisers Justinian. Entsprechend wurde im ostgotischen Reich unter Theoderich das für Ostgoten wie Römer verbindliche Gesetzeswerk 506 als Edictum Theodorici herausgegeben, im Langobardenreich 643 unter König Rothari der Edictus Rothari.

    In der Neuzeit bezeichnet Edikt auch die Erlasse von Königen (Edikt von Nantes) und Kaisern (Wormser Edikt).