Eberhard V. (I.) mit dem Barte
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Herzog von Württemberg; * 11. Dezember 1445 in Urach, † 24. Februar 1496 in Tübingen
bis 1495: Graf Eberhard V. von Württemberg-Urach;
regierte (1482-1496) zunächst im Uracher Teil Württembergs, begründete 1482 (Vertrag von Münsingen) die Unteilbarkeit des Landes und die demokratische Tradition Württembergs durch die ständische Verfassung, die die fürstliche Gewalt einschränkte. Stiftete die Universität Tübingen (1477); vom Kaiser 1495 zum Herzog erhoben.
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