Durchsuchung

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Haussuchung;

    das amtliche Durchsuchen von Personen, Sachen und Wohnungen (§ 102 Strafprozessordnung) nach Beweismitteln einer Straftat, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei oder nach dem Verdächtigen selbst; angeordnet durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch Staatsanwaltschaft und Polizei (§ 105 Strafprozessordnung). Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) ist durch Durchsuchungen beschränkt.