Durchsuchung
Aus WISSEN-digital.de
auch: Haussuchung;
das amtliche Durchsuchen von Personen, Sachen und Wohnungen (§ 102 Strafprozessordnung) nach Beweismitteln einer Straftat, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei oder nach dem Verdächtigen selbst; angeordnet durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch Staatsanwaltschaft und Polizei (§ 105 Strafprozessordnung). Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) ist durch Durchsuchungen beschränkt.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
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1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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