Drahtfunk

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    Der Drahtfunk diente anfangs zur niederfrequenten Übertragung akustischer Darbietungen und später zur hochfrequenten Drahtübertragung für den Rundfunk, d.h. von Rundfunksendungen des Hörfunks im Langwellenbereich. Die Übertragungen erfolgten meist über Fernsprechleitungen oder spezielle Hörleitungen, seltener über Lichtleitungen, wobei je Leitung drei oder vier Frequenzen übertragen wurden. Bei der Überbrückung größerer Entfernungen mussten je Frequenz Verstärker oder ein Breitbandverstärker in die Übertragungsstrecke eingebaut werden. Durch Amts- und Teilnehmerweichen erfolgte eine elektrische Trennung niederfrequenter Fernsprechgeräte und hochfrequenter Drahtfunkeinrichtungen.

    Der Drahtfunk verlor durch die zunehmende Verbreitung des UKW-Rundfunks (Ultrakurzwellen) an Bedeutung; und wurde in Deutschland 1963 eingestellt. Den Kabelrundfunk kann man als Weiterentwicklung des Drahtfunks ansehen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.