Doppelte Staatsbürgerschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    in Deutschland geborene Kinder von Ausländern erhalten bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil mindestens acht Jahre lang rechtmäßig in der Bundesrepublik aufgehalten hat. Mit Vollendung des 23. Lebensjahrs muss erklärt werden, welche Staatsbürgerschaft behalten werden soll. Diese Regelung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten.