Donato Bramante

    Aus WISSEN-digital.de

    italienischer Baumeister und Maler; * 1444 in Fermignano bei Urbino, † 11. März 1514 in Rom

    Hauptmeister der italienischen Renaissance; in Urbino als Baumeister bei L. Laurana ausgebildet und unter dem Einfluss von Piero della Francesca als Maler. In Mailand, wohin er um 1476 kam, entwickelte er seinen Baustil in der Auseinandersetzung mit romanisch-lombardischen Bauten und war damit entscheidend an der Entstehung des Frührenaissancestils beteiligt. Als Maler hinterließ er wenige, aber bedeutende Werke. Um 1499 in Rom, entwickelte er hier unter dem Eindruck der Antike seinen Baustil weiter und wurde zum Begründer der römischen Hochrenaissancearchitektur. Sowohl durch seine Mailänder Bauten und seine Gemälde, wie durch seine römischen Bauten hatte Bramante eine überaus große Breitenwirkung. Bedeutend ist vor allem sein Entwurf für den Neubau von Sankt Peter in Rom als Zentralbau (1506). Sowohl Antonio da Sangallo wie auch Michelangelo hielten zunächst an den Ideen Bramantes fest; wesentlich wichen erst C. Maderno und D. Fontana vom ursprünglichen Entwurf ab.

    Hauptbauten in Mailand: Santa Maria presso San Satiro (um 1480), Chor von Santa Maria delle Grazie (1492-98; Weiterentwicklung einer Idee Brunelleschis).

    Hauptbauten in Rom: San Pietro in Montorio, der so genannte Tempietto (1502), Klosterhof mit Kreuzgang von Santa Maria della Pace (1504);

    Hauptwerke als Maler: Helden- und Philosophengestalten in der Casa Prinetti (Mailand, Brera), "Christus als Schmerzensmann" (Klosterkirche von Chiaravalle bei Mailand).

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.