Dominium

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    (lateinisch "Herrschaft")

    Herrschaft(-sgebiet), Domäne; im römischen Recht das nicht beschränkte Herrschaftsrecht über Grund und Boden; seit fränkischer Zeit die allgemeine Bezeichnung für Herrschaft, im Mittelalter unterschieden in Dominium directum (Obereigentum des Lehnsherrn) und Dominium utile (Recht und Untereigentum des Vasallen).